Kosten

Privatpatienten und Selbstzahler

Das Honorar für eine Therapiestunde (50 Minuten) berechnet sich nach dem erhöhten Satz (x3,5) der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das ergibt 140,77 € pro Sitzung.

 

Im Allgemeinen übernehmen private Kassen die Behandlungskosten, jedoch nicht immer den erhöhten Satz. Meistens bekommen Sie den 2,3fachen Satz von 92,50 € erstattet. Für Privatversicherte bedeutet dies eine Zuzahlung von 48,27 € pro Therapiestunde.

 

Gesetzlich Versicherte kann ich nur als Selbstzahler behandeln, da die gesetzlichen Krankenversicherungen die Übernahme der Kosten regelmäßig ablehnen.

Terminabsagen und Ausfallhonorar

Sollten Sie einen Termin absagen müssen, bitte ich Sie, es so früh wie möglich zu tun. Bei Absagen innerhalb der letzten 24 Stunden vor unserem Termin, berechne ich das volle Honorar, da es mir in der Regel nicht möglich ist, den Termin so kurzfristig neu zu belegen.